Private Krankenversicherungen müssen zu viel bezahlte Beiträge rückerstatten.
Viele private Krankenversicherer erhöhen so gut wie jedes Jahr ihre Beiträge ohne dies ausreichend zu begründen. Jede Anpassung führt zu einer Erhöhung des Beitrags, womit die Police für viele Versicherungsnehmer zur Kostenfalle werden kann. Die Rechtmäßigkeit dieser Beitragserhöhungen wurde schließlich vor Gericht ausgetragen und führte zu einem Urteil zugunsten der Verbraucher.
Das OLG Köln urteilte am 28.01.2019, dass Beitragserhöhungen, die nur pauschal und floskelhaft begründet wurden, nicht wirksam sind und Versicherungsnehmer die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern können. Dieses Urteil ebnet den Boden für alle Versicherungsnehmer, die unbegründete Beitragserhöhungen zurückfordern möchten.
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