Immobilienkreditverträge können wegen Formfehler widerrufen werden.
Viele Banken haben jahrelang Fehler in den Formulierungen ihrer Widerrufsbedingungen gemacht. Aus den Widerrufsinformationen der Kreditverträge waren die Details nicht klar und prägnant für den Kunden herauszulesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Verträge ging vor Gericht und der Europäische Gerichtshof urteilte am 26. März 2020, dass Widerrufsinformationen, die für den Kunden nicht verständlich sind, nicht wirksam sind.
Für diese fehlerhaften Kreditverträge hat die 14-tägige Widerrufsfrist also nie begonnen und die Verträge können heute noch widerrufen werden.
Dies gilt für alle Verträge, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden.
Ein Widerruf Ihres Immobilienkredites kann Ihnen viele Möglichkeiten bieten: