Abgasskandal – Millionen Autofahrer sind betroffen
Volkswagen (VW), Europas größter Automobilkonzern, hat Millionen Dieselfahrzeuge mit einer manipulierten Software ausgestattet. Seit September 2015 ist bekannt, dass das Unternehmen diese Schummel-software eingesetzt hat, um die gesetzlichen Abgasnormen scheinbar einzuhalten. Der tatsächliche Schadstoffausstoß war natürlich viel höher als angegeben und die als umweltfreundlich beworbenen Fahrzeuge waren in Wirklichkeit alles andere als umweltfreundlich.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass bei VW auch der Motor EA288 auf diese Weise manipuliert war, und auch andere Hersteller unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben. So sind zum Beispiel auch Daimler, Audi, Porsche und Opel betroffen.
Einen angemessenen Schadensersatz bekommen Kunden meist nur mit anwaltlicher Hilfe. Software-updates, die bei den meisten ausgeführt wurden, dürfen nicht als akzeptable Lösung, sondern nur als notdürftige Ausbesserung verstanden werden.
Um die Luftqualität in deutschen Städten zu verbessern, wurden Grenzwerte für Stickoxide festgelegt. Diesel-Fahrzeuge werden dafür verantwortlich gemacht, dass diese flächendeckend überschritten werden und vermehrt werden für entsprechende Diesel-Fahrzeuge Fahrverbote festgelegt. Nun fährt ein Diesel-besitzer nicht nur ein umweltschädliches Auto, sondern erfährt oft Schwierigkeiten wenn er oder sie das Auto verkaufen wollen. Wegen steigenden Fahrverboten und der Manipulation lassen sich nur schwierig Abnehmer zu einem realistischen Preis finden.
Um Dieselbesitzern einen Ausweg zu bieten, der dem erfahrenem Betrug gerecht wird, bieten wir den Verbrauchern die Option, ihren Fall bei uns prüfen zu lassen. Wenn Anspruch auf Entschädigung besteht, setzen wir diesen gerne für Sie durch.
Mehrere Faktoren bestimmen den Schadensersatz im Dieselskandal. Bevor dieser vom Hersteller eingefordert wird sollte diese Summe berechnet werden um sicherzugehen, dass die Entschädigungsforderung sich mehr lohnt als ein Verkauf des Fahrzeuges.
Der Schadenersatz wird anhand des Kaufpreises berechnet von dem ein prozentualer Anteil der gefahrenen Kilometer abgezogen wird.
Generell gilt: Je weniger Kilometer das Auto gefahren ist, desto kleiner fällt die Nutzungsentschädigung aus und desto mehr lohnt sich eine Entschädigungsforderung.